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Nachbarrecht
- Wir beraten Sie als betroffenen Nachbarn.
- Wir beraten Sie zu folgenden Problemen und Fragestellungen:
- Allgemeine Fragen zum Nachbarrecht
- Was kann der beeinträchtigte Eigentümer tun, wenn vom Nachbargrundstück
Wurzeln eindringen?
- Was kann ich tun, bei Überhang von Zweigen eines Baumes oder Strauches?
- Wem gehören die Früchte eines Baumes, die sich an einem Zweig befinden,
der über die Grenze des Nachbargrundstücks herüberragt?
- Welche Rechtsvorschrift verbietet eine Grundstücksvertiefung, wenn
dadurch das Nachbargrundstück Schaden erleidet?
- Unter welchen Voraussetzungen steht dem Grundstückseigentümer ein
Anspruch auf Grenzabmarkung zu?
- Welche Möglichkeiten hat ein Grundstückseigentümer, einen Streit über
den Grenzverlauf zu klären?
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Notwegrecht geltend gemacht
werden?
- Was ist unter einem Überbau zu verstehen?
- Welche Befugnis beinhaltet das Hammerschlags- und Leiterrecht?
- Was unterscheidet die Grenzwand von der Nachbarwand?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht für den Eigentümer bzw. den
Nutzungsberechtigten eine Verpflichtung, die Verlegung einer
Wasserversorgungs- oder Abwasserleitung durch ihr Grundstück zu dulden?
- Welche Regelungen enthält das Nachbarrecht über Bodenerhöhungen?
- Was ist unter einer Einfriedigung zu verstehen?
- In welchem Gesetz sind die gesetzlichen Pflanzabstände festgelegt?
- Können die Nachbarn andere als die gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzabstände vereinbaren?
- Was ist unter dem "Fensterrecht" zu verstehen?
- Was ist unter dem "Lichtrecht" zu verstehen?
- Was kann ich tun, wenn der Nachbar feiert bis spät in die Nacht?
- Mein Nachbar grillt ständig und ich bekomme den Rauch ab, was kann ich
tun?
- Was kann ich machen, wenn mein Nachbar laute Musik hört?
Fragen Sie uns oder vereinbaren Sie einen
Termin.
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