Aus juristischer Sicht ist eine Abmahnung ein Schreiben, in dem der
Abmahnende dem Abgemahnten zur Kenntnis bringt, dass er von einem Verstoß
durch den Abgemahnten gegen Vorschriften des Arbeitsrechts, des Gesetzes
über den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Markengesetz (MarkenG) oder
eines anderen in Betracht kommenden Gesetzes erfahren hat.
Mit der Abmahnung gibt der Abmahnende dem Abgemahnten Gelegenheit, die
Angelegenheit außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
beizulegen. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung des
gerügten Verstoßes und gegebenenfalls eine Beschreibung der Rechte des
Abmahnenden sowie die Aufforderung an den Abgemahnten, innerhalb einer
kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Mit der Abmahnung verbunden ist im Regelfall eine Kostennote des Anwalts.
Die Höhe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach dem Streitwert. Bei
einem (üblichen) Streitwert von € 20.000 beträgt die Kostenforderung ca. €
800. Dies kann also schnell ein "teurer Spaß" werden.
Auf eine Abmahnung gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:
Akzeptieren
Sie gehen auf die Forderungen des Abmahnenden ein, Unterzeichnen die
Unterlassungserklärung und begleichen die Kostennote des Anwalts. Sollte
eine Unterlassungserklärung fehlen (z.B. bei Abmahnung im Arbeitsverhältnis)
ist dies nicht ungewöhnlich.
Abwarten/Nichtstun
Wenn Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr,
dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung, also eine gerichtliche
Eil-Entscheidung gegen Sie erwirkt, was mit erheblichen weiteren Kosten für
Sie verbunden wäre.
Gegenangriff
Falls Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht oder nur teilweise
gerechtfertig ist, sollten Sie zum Gegenangriff übergehen.
In jedem Fall sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten
lassen. Die anwaltliche Erstberatung ist relativ preiswert und kann Ihnen
helfen, viel Geld und Nerven zu sparen. Da bei einer Abmahnung im Regelfall
Ihnen der Abmahnende eine knappe Frist von nur wenigen Tagen setzt, sollten
Sie zügig einen
Termin
mit uns vereinbaren.