Abmahnung

 
 
   

RA Sven Jungmann:

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Abmahnung

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Abmahnung erhalten ?

  • Haben Sie eine Abmahnung im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht erhalten? Wir beraten Sie gern!
  • Aus juristischer Sicht ist eine Abmahnung ein Schreiben, in dem der Abmahnende dem Abgemahnten zur Kenntnis bringt, dass er von einem Verstoß durch den Abgemahnten gegen Vorschriften des Arbeitsrechts, des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Markengesetz (MarkenG) oder eines anderen in Betracht kommenden Gesetzes erfahren hat.

    Mit der Abmahnung gibt der Abmahnende dem Abgemahnten Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beizulegen. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung des gerügten Verstoßes und gegebenenfalls eine Beschreibung der Rechte des Abmahnenden sowie die Aufforderung an den Abgemahnten, innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Mit der Abmahnung verbunden ist im Regelfall eine Kostennote des Anwalts. Die Höhe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem (üblichen) Streitwert von € 20.000 beträgt die Kostenforderung ca. € 800. Dies kann also schnell ein "teurer Spaß" werden.

    Auf eine Abmahnung gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:

     

    Akzeptieren
    Sie gehen auf die Forderungen des Abmahnenden ein, Unterzeichnen die Unterlassungserklärung und begleichen die Kostennote des Anwalts. Sollte eine Unterlassungserklärung fehlen (z.B. bei Abmahnung im Arbeitsverhältnis) ist dies nicht ungewöhnlich.

    Abwarten/Nichtstun
    Wenn Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung, also eine gerichtliche Eil-Entscheidung gegen Sie erwirkt, was mit erheblichen weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

    Gegenangriff
    Falls Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht oder nur teilweise gerechtfertig ist, sollten Sie zum Gegenangriff übergehen.

    In jedem Fall sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Die anwaltliche Erstberatung ist relativ preiswert und kann Ihnen helfen, viel Geld und Nerven zu sparen. Da bei einer Abmahnung im Regelfall Ihnen der Abmahnende eine knappe Frist von nur wenigen Tagen setzt, sollten Sie zügig einen Termin mit uns vereinbaren.